AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen media-dd

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für grafische Erstellung, Druck und Distribution von Werbedrucksachen

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird:

Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit Ihrer Bestätigung per Mail oder Unterschrift an uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbemitteln sowie die grafische Gestaltung und/oder Druck von Werbemitteln.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten:

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung.

Erfolgt die grafische Gestaltung durch uns, so erhält der Auftraggeber eine Druckvorschaudatei per Email zugesandt, welche er schriftlich per Email freigeben muss. Eine mündliche Freigabe reicht nicht aus.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt:

Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen.

Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht:

Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können:

Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können:

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Plakatrunden in den Verteilsystem frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 1 Woche vor Beginn der Plakatierung bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können:

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 2 Tage vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis 7 Tage vor Beginn der Belegung möglich. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig, zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

8. Das sollten Sie über die Distribution wissen:

Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Die Distribution erfolgt durch uns in Dresden und im Dresdner Umland oder in anderen Städten durch unsere Kooperationspartner. Darüber hinaus können die Vertragspartner gemeinsam gesonderte Aushangorte oder Regionen bestimmen.

Die Plakatierung findet generell zum Wochenanfang statt, beginnend am Montag und ist je nach Vielzahl der Buchungen bis spätestens Mittwoch abgeschlossen.

Aufträge müssen für den beginnenden Aushang spätestens Freitag, 13:00 Uhr schriftlich im Büro Dresden eingegangen sein. Die Plakate müssen mindestens 1 Woche vor Aushangbeginn bei uns vorliegen. Verspätet gelieferte Plakate haben keinen garantierten Aushang.

Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Die Platzierung der Plakate nach einzelnen Standorten ist nur bedingt, aber nach vorheriger Absprache möglich.

9. Reklamationen bezüglich der Distribution:

Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag, unter Berücksichtigung Vertriebstage Montag bis Mittwoch, schriftlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Reklamationen gelten die vorgenannten Bestimmungen.

10. Haftung und Gewährleistung:

Die Firma media-dd haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Firma media-dd haftet ausdrücklich nicht bei Forderungen, die sich auf das Arbeitsfeld freie Plakatierung beziehen. Eine Hängegarantie wird hier nicht gewährt.

Eine eigenmächtige Herausgabe von Firmendaten und Dokumenten, welche im Zusammenhang zu Rechnungslegung und Auftragserteilung stehen, ist vom Kunden gütlich zu unterlassen.

Die Hartfasertafelplakatierung beinhaltet die leihweise Stellung der Hartfasertafeln, das Aufbringen der Plakate sowie deren Ausbringen und Einholen. Bei Diebstahl der Werbeträger haftet die Firma media-dd ausdrücklich nicht.

Media-dd gewährleistet den vertragsgemäßen Ablauf der Plakatierung sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Ersatzansprüche jeglicher Art müssen während des Aushangzeitraumes geltend gemacht werden.

11. Was mit Remissionen geschieht:

Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten kostenfrei weiter verteilt oder dem Auftraggeber für Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht unaufgefordert, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen oder kann von uns als Abdeckpapier (Weißklebung) verwandt werden, sofern dem nicht ausdrücklich vom Kunden widersprochen wird.

12. Preise und Zahlungen:

Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Die Berechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der gültigen Preisliste. Sonderkonditionen einzelner Kunden sind dabei unberücksichtigt. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Frachtkosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Im Angebot errechnete Gebühren der Sondernutzungserlaubnis dienen lediglich als Richtlinie und können geringfügig abweichen. Bei der Rechnungslegung werden Kopien der tatsächlich anfallenden Gebühren auf Wunsch übermittelt.

Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Wir gewähren die handelsübliche Mittlerprovision von 15 % auf die Mediakosten. Bei langfristigen Vereinbarungen für Verteilung bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden.

Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden.

Die Weitergabe von Rechten und Pflichten die Zahlung betreffend, aus einem Vertrag mit media-dd an Dritte ist untersagt.

Neukunden gegenüber kann media-dd bis zu dreimal Vorauskasse verlangen.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Entgegenbringen entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.

Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortiger Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5 € vereinbart.

13. Sonstiges:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.

II Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radioschaltungen und Audio-Produktionen

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird:

Der Kunde erkennt die AGBs der media-dd an. Rechtsverbindlich wird ein Vertrag der media-dd mit dem Kunden für die Radioschaltungen / Produktion von Audio-Produkten mit Bestätigung des Produktionsangebotes bzw. des Schaltplan-Auftrages per Mail oder Fax unterzeichnet an uns. Maßgebend sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Auftragsbestätigung.

Gegenstand des Auftrags ist die Produktion von Radiospots, Telefonansagen und die Einbuchung (Schaltung) von Sendezeiten im Radio. Die media-dd ist nicht verpflichtet die Vollmacht eines Kunden zu überprüfen, wenn die Auftragsannahme im Namen eines Dritten erfolgt. Der Übermittler ist sodann auch Kunde.

2. Radioschaltungen

media-dd verpflichtet sich, die Schaltung beim jeweiligen Radiosender unter den gleichen technischen Bedingungen verbreiten zu lassen, unter denen diese ihr jeweiliges Medium verbreiten. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch media-dd verbindlich. Fällt eine Schaltung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung der Werbeschaltung bedarf es der Zustimmung des Kunden, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung. Die Verschiebung ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen Umfeldes erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung der Werbeschaltung von mehr als einer Stunde bzw. einem Tag vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die vereinbarten Buchungen werden bei den jeweiligen Medien angefragt bzw. gebucht und von diesen nach Möglichkeit eingehalten. Da von den Sendern in der Regel keine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Stunde oder in bestimmter Reihenfolge übernommen wird, entfällt die Haftung der media-dd bei evtl. Abweichungen. Wünsche nach Konkurrenzausschluss (die gleiche Branche) werden nach Möglichkeit berücksichtigt – ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruchs. Da media-dd das Vertragsverhältnis für die Verbreitung von Schaltungen im Radio mit den jeweiligen Medien eingeht und somit das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalls trägt, muss der Rechnungsbetrag für die Werbeschaltungen grundsätzlich vor der Auftragsbestätigung gegenüber den Medien auf dem Konto von media-dd gutgeschrieben sein. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, so behält sich media-dd das Recht vor, vom Vertrag teilweise oder im Gesamten zurückzutreten. Für daraus evtl. anfallende Ansprüche haftet der Kunde. Für jede Mahnung nach Verzug fällt eine Auslagenpauschale von 5,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. an.

3. Audio-Produktionen

Die Produktionsinhalte der Audios müssen den gesetzlichen Vorgaben sowie den vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen. Während der Audio-Produktion sind kleine Textkorrekturen durch media-dd erlaubt, wenn die Botschaft bzw. der Sinn dadurch nicht geändert wird oder z.B. die Länge/ Größe des Produktes erhalten bleibt. media-dd ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhalt der Produktionen oder der Entwürfe gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Sollte dies der Fall sein, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Der Kunde stellt media-dd von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für eine angemessene Rechtsverteidigung. Werden geschützte Werke, Konzepte, Ideen, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt allein dem Kunden die Pflicht zur Einholung aller erforderlichen urheberrechtlichen, leistungsschutzrechtlichen und sonstigen Genehmigungen. media-dd übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung. Gleiches gilt bei Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Insbesondere ist media-dd nicht verpflichtet, ein Werk, Konzept bzw. einen Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Haftung für überlassenes Material kann nur bis zum Materialwert übernommen werden.

4. Haftung

media-dd haftet aus Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Höhe nach haftet media-dd bei einfachen, nicht für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbaren Schäden. Eine evtl. Schadenersatzhaftung wegen Fehlens der von media-dd zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.

5. Kündigung

Bei höherer Gewalt kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Leistung wurde erbracht. media-dd ist dann verpflichtet, dem Kunden das auf die von media-dd nicht erbrachte Leistung entfallende Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche hat der Kunde nicht. In anderen begründeten Fällen muss ein Rücktrittsersuchen bzw. eine Kündigung des Kunden spätestens 6 Wochen vor dem Abgabetermin, dem ersten Sendetermin, der vereinbarten Leistung bzw. der Erfüllungstermine, die laut Rücktrittsersuchen bzw. mit einer Kündigung storniert werden sollen, bei media-dd als Einschreiben eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung der Frist kann media-dd die Zustimmung zum Rücktritt verweigern bzw. die Kündigung ist nicht rechtswirksam, wenn ein Weiterverkauf der vertraglich vereinbarten Leistungen an andere Kunden nicht möglich ist (Audio/Schaltzeiten-Volumen).

6. Ausschluss

Bei einem Vertrag, der Dienste höherer Art zum Inhalt hat, wird der § 627 „Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung” ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 bleibt davon unberührt.

7. Mängel

Ein von media-dd als „fertig” angezeigtes Produkt ist unverzüglich vor der Nutzung durch den Kunden zu überprüfen. (Überprüfung bzw. die Abnahme von Audioproduktionen ist auch über E-Mail möglich). Die sofortige Überprüfung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen oder Dritte, denen sich der Kunde bedient. Textänderungswünsche nach Produktionsfertigstellung sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Überprüft der Kunde bzw. dessen Erfüllungsgehilfe die Produktion nicht, so kann media-dd nicht in Haftung genommen werden.

8. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält bei Audio-Produktionen die Nutzungsrechte des von media-dd erstellten Werkes, soweit der Kunde seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllt. Sollte der vereinbarte Preis vom Kunden noch nicht beglichen sein, hat media-dd das Recht, dem Kunden die Nutzung an dem Produktionsergebnis zu untersagen. Ist bei Audio-Produktionen für die Ausstrahlung im Radio nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde ein Jahr die Nutzungsrechte an der Produktion, bei anderen Audios – wie beispielsweise Telefonansagen, kann ein individuelles Nutzungsrecht vereinbart werden.

Das vom Kunden erworbene Nutzungsrecht gilt ausschließlich für das Gebiet bzw. den Verbreitungsbereich des Mediums, für den die Produktion bei Vertragsabschluss vorgesehen war und an das auf Weisung des Kunden die Produktion ausgeliefert wurde. Der Wunsch einer Erweiterung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechtes muss media-dd schriftlich angezeigt werden, bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist im branchenüblichen Rahmen kostenpflichtig.

9. Sonstiges:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma in Dresden. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma in Dresden.

Die AGB gelten für alle Aufträge, gültig ab 01.07.2016